Die Haltung sämtlicher Klauentierarten (Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen einschließlich der Hobby- und Zootierarten wie Hängebauchschweine, Minipigs u. ä.) unterliegt nach der Viehverkehrsverordnung der Anzeige- und Registrierungspflicht. Anmeldeformulare gibt es bei der Behörde für Arbeit, Gesundheit und Soziales (Abteilung Gesundheitlicher Verbraucherschutz und Veterinärwesen, Tesdorpfstraße 8, 20148 Hamburg, Tel.: 428.48-2331, Fax 428.48-2289) sowie bei den Veterinärämtern der Bezirksämter.Die Behörde für Arbeit, Gesundheit und Soziales (BAGS) weist auf die Anzeigepflicht vor dem Hintergrund der in mehreren Mitgliedstaaten der Europäischen Union ausgebrochenen Maul- und Klauenseuche hin. Die BAGS fordert noch einmal alle klauentierhaltenden Betriebe, Privatpersonen etc. auf, dieser Anzeige- und Registrierungspflicht unverzüglich nachzukommen, sofern dieses im Einzelfall bisher noch nicht geschehen sein sollte. Die Anzeigepflicht gilt unabhängig von der Zahl der gehaltenen Tiere; das heißt, sie umfasst ausdrücklich auch das einzeln gehaltene Tier.Neben dem Tierkontakt vor allem durch Tiertransporte ist eine der wichtigsten Einschleppungsmöglichkeiten der Maul- und Klauenseuche die Verfütterung von mangelhaft oder gar nicht erhitzten Speiseabfällen. Dieses ist auf jeden Fall zu unterlassen.

Für Rückfragen der Medien:
Stefan Marks, Pressestelle der BAGS, Tel. 42863-3083
Im Internet: www.hamburg.de/bags

(Quelle: www.hamburg.de/Behoerden/Pressestelle/Meldungen/ tagesmeldungen/2001/april/w14/mi/bags04c.htm)

weiter

 

 

Design:
A. Bertram 2003/2004/2005