|
Die
Haltung sämtlicher Klauentierarten (Rinder, Schweine, Schafe,
Ziegen einschließlich der Hobby- und Zootierarten wie
Hängebauchschweine, Minipigs u. ä.) unterliegt nach
der Viehverkehrsverordnung der Anzeige- und Registrierungspflicht.
Anmeldeformulare gibt es bei der Behörde für Arbeit,
Gesundheit und Soziales (Abteilung Gesundheitlicher Verbraucherschutz
und Veterinärwesen, Tesdorpfstraße 8, 20148 Hamburg,
Tel.: 428.48-2331, Fax 428.48-2289) sowie bei den Veterinärämtern
der Bezirksämter.Die Behörde für Arbeit, Gesundheit
und Soziales (BAGS) weist auf die Anzeigepflicht vor dem Hintergrund
der in mehreren Mitgliedstaaten der Europäischen Union
ausgebrochenen Maul- und Klauenseuche hin. Die BAGS fordert
noch einmal alle klauentierhaltenden Betriebe, Privatpersonen
etc. auf, dieser Anzeige- und Registrierungspflicht unverzüglich
nachzukommen, sofern dieses im Einzelfall bisher noch nicht
geschehen sein sollte. Die Anzeigepflicht gilt unabhängig
von der Zahl der gehaltenen Tiere; das heißt, sie umfasst
ausdrücklich auch das einzeln gehaltene Tier.Neben dem
Tierkontakt vor allem durch Tiertransporte ist eine der wichtigsten
Einschleppungsmöglichkeiten der Maul- und Klauenseuche
die Verfütterung von mangelhaft oder gar nicht erhitzten
Speiseabfällen. Dieses ist auf jeden Fall zu unterlassen.
Für
Rückfragen der Medien:
Stefan Marks, Pressestelle der BAGS, Tel. 42863-3083
Im Internet: www.hamburg.de/bags
(Quelle:
www.hamburg.de/Behoerden/Pressestelle/Meldungen/ tagesmeldungen/2001/april/w14/mi/bags04c.htm)
|